Allgemeine Bedingungen für die Teilnahme an Fußballveranstaltungen der B2SOCCER GmbH & Co. KG (Stand: 24.06.2015)
§ 1 Anwendungsbereich – Geltung
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend “AGB”) in ihrer jeweils gültigen Fassung gelten für sämtliche von der B2SOCCER GmbH & Co. KG, Brienner Straße 50, 80333 München (nachfolgend „Veranstalter“ )durchgeführten Fußballveranstaltungen (nachfolgend „Veranstaltungen“) und regeln das zwischen den Teilnehmern der Veranstaltungen und dem Veranstalter zustande kommende Rechtsverhältnis.
Ansprechpartner für den Veranstalter ist der Teamkapitän eines jeden Teams, welcher im Vorfeld vom teilnehmenden Unternehmen bestimmt werden muss. Die Zustimmung des Teamkapitäns zu den AGB bei seiner Anmeldung gilt für den Teamkapitän selbst und für sein gesamtes Team.
(2) Die AGB sind gelegentlichen inhaltlichen Änderungen unterworfen. Sie sind in ihrer bei Anmeldung jeweils gültigen Fassung Bestandteil des Vertrages zwischen Veranstalter und Teilnehmer.
(3) Sämtliche Erklärungen eines Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter sind an die B2SOCCER GmbH & Co. KG unter der in Abs. 1 genannten Adresse zu richten.
§ 2 Teilnahmebedingungen – Sicherheitsmaßnahmen
(1) Ein Mindestalter von 16 Jahren muss erfüllt sein, um zur Teilnahme berechtigt zu werden. Minderjährige Teilnehmer werden nur gegen die Vorlage einer Einverständniserklärung ihrer Erziehungsberechtigten zugelassen.
(2) Die Teilnehmer sind verpflichtet, sich fortlaufend über die Internetseitendes Ver anstalters über etwaige Änderungen der Veranstaltung informiert zuhalten.
(3) Die Teilnehmer müssen sich zu Teams zusammenschließen. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt beim INDOOR B2Soocer fünf und beim SOMMER B2Soccer sechs Personen. Die Höchstteilnehmer zahl beträgt beim INDOOR B2Soccer zehn und beim SOMMER B2Soccer zwölf Personen. Teilnahmeberechtigt sind nur vollständige Teams, die die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erfüllen. Jedes Team hat einen Teamnamen anzugeben, der zur freien Auswahl der Teilnehm er steht, soweit der Teamname keine Rechte Dritter verletzt. Für den Fall, dass mehrere Teams den gleichen Teamnamen angeben, kann der Veranstalter nach freiem Ermessen bestimmen, welches Team einen anderen Teamnamen zu wählen hat.
(4) Sämtliche von den Teilnehmern zu beachtenden organisatorischen Maßnahmen gibt der Veranstalter den Teilnehmern rechtzeitig vor Beginn der jeweiligen Veranstaltung bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder auf den Internetseiten des Veranstalters, per Mail an die Teilnehmer oder direkt vor Ort am Tag der jeweiligen Veranstaltung.
(5) Den Anweisungen des Veranstalters und seines entsprechend kenntlich gemachten Personals sowie des Sicherheitspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Bei jeglichen Zuwiderhandlungen, die den ordnungsgemäßen Verlauf der Veranstaltung stören oder die Sicherheit der übrigen Teilnehmer gefährden können, ist der Veranstalter berechtigt, den jederzeitigen Ausschluss des betreffenden Teilnehmers von der Veranstaltung und / oder einen Ausschluss des Teams des Teilnehmers aus dem Turnier (Disqualifizierung) auszusprechen.
(6) Rechtlich bindende Erklärungen können gegenüber den Teilnehmern nur von dem hierfür befugten Personenkreis des Veranstalters abgegeben werden. Zu diesem Personenkreis zählen insbesondere die Veranstaltungsleitung, die bei Durchführung der Veranstaltung vor Ort ist, die Angehörigen der die Veranstaltung betreuenden medizinischen Dienste, die bei entsprechenden gesundheitlichen Anzeichen zum Schutz des Teilnehmers diesem auch die Teilnahme bzw. Fortsetzung der Teilnahme an der Veranstaltung untersagen können.
§ 3 Anmeldung – Teilnehmerbeitrag – Zahlungsbedingungen – Rückerstattung
(1) Die Anmeldung zu einer Veranstaltung erfolgt auf den Internetseiten des Veranstalters. Die Anmeldung eines Teams durch den jeweilig bestimmten Teamkapitän setzt voraus, dass der Teamkapitän die übrigen Mitglieder des Teams, welches er anmeldet, vertreten darf.. Der Teamkapitän ist für die Einhaltung der Vertragsverpflichtungen aller Teilnehmer des von ihm angemeldeten Teams wie für die Einhaltung seiner eigenen Vertragsverpflichtungen verantwortlich. Mit der Anmeldung akzeptiert der Teamkapitän diese AGB für sich und alle übrigen, von ihm angemeldeten Teammitglieder.
(2) Die jeweilige Teilnehmergebühr wird von dem Veranstalter ausschließlich per Rechnung erhoben und ist innerhalb der auf der jeweiligen Rechnung genannten Frist zu bezahlen. Zahlungen können dabei mit befreiender Wirkung ausschließlich auf die in der jeweiligen Rechnung genannten Bankverbindungen des Veranstalters erfolgen. Teilnehmer, die den Teilnehmerbeitrag nicht rechtzeitig vor der Veranstaltung entrichtet haben, können von der Teilnahme ausgeschlossen werden. Mit der Anmeldung wird der elektronischen Rechnungsstellung im Format PDF zugestimmt.
(3) Die Teilnahme an der Veranstaltung ist nicht übertragbar. Teammeldungen und personalisierte Teilnehmerunterlagen sind nicht übertragbar.
(4) Tritt ein angemeldetes Team ohne Angabe von Gründen nicht zum Turnier an oder erklärt vorher seine Nichtteilnahme gegenüber dem Veranstalter, besteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt grundsätzlich auch bei einem berechtigten Rücktritt des Teams. Ein Rücktritt von der Teilnahme ist jedoch bis zwei Wochen vor Ende der Anmeldephase kostenfrei möglich. Der Anmeldeschluss zu den jeweiligen Veranstaltungen ist dem Internetauftritt des Veranstalters zu entnehmen.
(5) Muss ein Teilnehmer eines Teams wegen gesundheitlicher Gründe seine Teilnahme absagen, so kann vom Team ein Ersatzteilnehmer benannt werden.
(6) Der Veranstalter setzt ein organisatorisches Limit (Zahl der Teilnehmer) fest. Anmeldungen, die das Limit überschreiten, werden nicht angenommen. Wird vom Veranstalter ein Losverfahren für die Vergabe von Teilnahmeplätzen festgelegt, so akzeptiert der Teilnehmer dieses Verfahren mit seiner Anmeldung, die von Seiten des Teilnehmers verbindlich ist. Ein Rechtsanspruch auf Teilnahme besteht nicht.
(7) Eine Rückerstattung des bereits entrichteten Teilnehmerbeitrags durch den Veranstalter kommt nur im Falle eines vollständigen, endgültigen Ausfalls der Veranstaltung in Betracht. Muss die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt abgesagt oder terminlich verlegt werden, so besteht seitens des Teilnehmers kein Anspruch auf Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages. Dies gilt auch insbesondere für witterungsbedingte Absagen / Verlegungen.
§ 4 Haftungsausschluss
(1) Die Veranstaltungen finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollte der Veranstalter jedoch aufgrund höherer Gewalt oder entsprechender behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen verpflichtet sein, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen, besteht keine Schadenersatzpflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, es sei denn, die Absage einer Veranstaltung erfolgt auf Grund vom Veranstalter zu vertretender grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Gleiches gilt für den Abbruch einer Veranstaltung.
(2) Der Veranstalter haftet nicht für Sach- und Vermögensschäden, soweit diese nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich von ihm verursacht worden sind. Ausgenommen von dieser Haftungsbegrenzung sind Schäden, die auf der schuldhaften Verletzung einer vertraglichen Hauptleistungspflicht des Veranstalters beruhen sowie für schuldhaft verursachte Personenschäden (Verletzungen von Leben, Körper oder Gesundheit eines Teilnehmers). Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen erstrecken sich auch auf die persönliche Schadenersatzhaftung der Angestellten, Vertreter, Erfüllungsgehilfen und Dritter, derer sich der Veranstalter im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung bedient bzw. mit denen er zu diesem Zweck vertraglich verbunden ist.
(3) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Risiken der Teilnehmer im Zusammenhang mit der Teilnahme an Veranstaltungen. Es obliegt dem Teilnehmer, seine sportliche und gesundheitliche Eignung im Vorfeld der Veranstaltung zu überprüfen. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr und Risiko. Für Verletzungen, die durch andere Teilnehmer oder außen stehende Dritte verursacht werden, haftet der Veranstalter nicht.
(4) Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für vom Teilnehmer verwahrte Gegenstände; die Haftung des Veranstalters aus grobem Auswahlverschulden bleibt unberührt.
(5) Die Vergütung für medizinische Dienstleistungen, die ein Teilnehmer in Anspruch nimmt, ist, soweit sie anfällt, im Verhältnis zu dem Veranstalter vom Teilnehmer selbst zu tragen. Der Veranstalter stellt keine Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen. Es is t Sache des Teilnehmers, eine ausreichende Versicherungsdeckung für medizinische Behandlungen zu unterhalten. Unbeschadet der vorstehenden Fälle einer Schadenersatzhaftung des Veranstalters wird jede Haftung des Veranstalters für medizinische Behandlungskosten (einschließlich damit zusammenhängender Kosten, wie etwa für Transport und Betreuung, ausgeschlossen).
§ 5 Datenerhebung und – verwertung
(1) Personenbezogene Daten sind Daten, die dazu genutzt werden können, die Identität der Teilnehmer festzustellen. Darunter fallen Informationen wie z.B. der richtige Name des Teilnehmers, seine Anschrift oder sein Geburtsdatum.
(2) Die bei Anmeldung vom Teilnehmer für sich und die von ihm mit angemeldeten Mitglieder seines Team angegebenen personenbezogenen Daten werden gespeichert und zu Zwecken der Durchführung und Abwicklung der Veranstaltungen, einschließlich des Zwecks der medizinischen Betreuung des Teilnehmers während der Veranstaltungen durch die diese Veranstaltungen betreuenden medizinischen Dienste, verarbeitet; das Gleiche gilt sinngemäß für die zur Zahlungsabwicklung erforderlichen Daten (§ 28 BundesdatenschutzG). Mit der Anmeldung willigt der Teilnehmer für sich und die von ihm angemeldeten Teammitglieder in eine Speicherung dieser Daten zu dem vorgenannten Zweck ein.
(3) Die im Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung gemachten Fotos, Filmaufnahmen und Interviews der Teilnehmer, der Teams und von Partnern in Rundfunk, Fernsehen, Print-, und Online-Medien, Social Media Plattformen, Büchern und fotomechanischen Vervielfältigungen können vom Veranstalter und von den Partnern der Veranstaltung ohne Anspruch auf Vergütung auch für Presseveröffentlichungen, PR-, Werbezwecke und kommerziellen Zwecke verbreitet und veröffentlicht werden.
(4) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten personenbezogenen Daten werden zum Zwecke der Zusendung von Fotos des Teilnehmers während des Turniers und der Siegerehrung an einen kommerziellen Fotodienstleister weitergegeben. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer in eine Speicherung und Weitergabe der Daten zu diesem Zweck ein. Hiermit erklären die Teilnehmer jedoch nicht zugleich, dass sie ein solches Foto kaufen möchten.
(5) Es werden Name, Vorname, Unternehmen, Teamname und Ergebnis (Platzierung) der Teilnehmer zur Darstellung von Ergebnislisten in allen relevanten die Veranstaltung begleitenden Medien (Druckerzeugnissen wie Programmheft und Ergebnisheft, der Internetseiten, sowie den sozialen Medien und den Online- Newsletter des Veranstalters) abgedruckt bzw. veröffentlicht. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung der personenbezogenen Daten zu diesem Zweck ein.
(6) Die gemäß Abs. 1 gespeicherten, personenbezogenen Daten werden für interne Marktforschungszwecke des Veranstalters verwendet. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer in die Speicherung und Verwendung der Daten zu diesem Zweck ein.
(7) Der Teilnehmer erhält alle veranstaltungsrelevanten Informationen per Email-Newsletter. Mit der Anmeldung willigen die Teilnehmer in eine Speicherung und Verwertung ihrer Email-Adressen zu diesem Zweck ein. Dies beinhaltet auch Informationen seitens der Veranstaltungspartner. Alle Teilnehmer können die Veranstaltungs-Newsletter und Partnerinformationen jederzeit abbestellen. Die sich aus §2 ergebende Verpflichtung, sich laufend über die Internetseiten des Veranstalter über etwaige Änderungen der Veranstaltung informiert zu halten, bleibt jedoch unberührt.
§ 6 Turnierregeln, regelwidriges Verhalten
(1) Die für eine Veranstaltung gelten den Spielregeln gibt der Veranstalter vor Beginn der Veranstaltung gegenüber den Teilnehmern bekannt. Die Bekanntgabe erfolgt dabei entweder über den Internetauftritt des Veranstalters, durch Aushang am Veranstaltungsort oder durch Übergabe an die Teilnehm er vor Beginn der Veranstaltung.
(2) Über sämtliche Vorkommnisse während einer Veranstaltung entscheidet allein die Veranstaltungsleitung, die bei Durchführung der Veranstaltung vor Ort ist. Ausgenommen hiervon sind die Entscheidungen der Schiedsrichter während der Spiele.
§ 7 Schlussbestimmungen
(1) Eine Barauszahlung der Sachpreise, die bei der Siegerehrung ausgehändigt werden, ist nicht möglich. Eine Weiterveräußerung der Preise ist ausgeschlossen. Sachpreise sind vom Umtausch ausgeschlossen.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsteile sind verpflichtet, anstelle der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine solche wirksame oder durchführbare Bestimmung zu treffen, die dem mit der ganz oder teilweise unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung erstrebten Ziel und Zweck in zulässiger Weise am nächsten kommt. Überschriften haben rein erläuternde Funktion und sind unverbindlich.
(3) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist – soweit zulässig – München.
(4) Soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen, ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.